Zentrales Melderegister (ZMR)

Das bereits seit einigen Jahren im Meldegesetz vorgesehene Zentrale Melderegister (ZMR) wurde im zeitlichen Zusammenhang mit der Volkszählung geschaffen.

Bei diesem Unternehmen handelt es sich um die Errichtung des größten Verwaltungsregisters Österreichs, das in Hinkunft allen Behörden und Dienststellen der Gemeinden, der Länder und des Bundes für jeden Bereich der Verwaltung eine unschätzbare Hilfestellung bieten wird. Auch wenn es vordergründig nur um die zentrale Erfassung der Meldedaten geht, reicht die Bedeutung dieses Projektes weit über den Bereich der Meldebehörden hinaus.

Es wird zu einer nachhaltigen Verwaltungsvereinfachung und zu mehr Bürgerservice führen.

Was ist das  ZMR?

ZMR = zentrales Melderegister

eine zentrale Datenbank, mit der Möglichkleit der österreichweiten Gesamtsicht über alle Meldungen einer Person.

Das ZMR wird eine Evidenz, in der alle gemeldeten Menschen einmal erfasst sind. Es werden jedem Menschen bundesweit sein Wohnsitz oder seine Wohnsitze zugeordnet: neben nur einem möglichen Hauptwohnsitz werden gegebenfalls weitere Wohnsitze vermerkt sein. Bei der Suche nach einem Menschen wird das System über alle registrierten Wohnsitze in Österreich Auskunft geben können. Im Register werden überdies die Hauptwohnsitzbestätigungen für Obdachlose sowie Meldungen von Justitzanstalten und Polizeigefangenenhäuser über Insassen verarbeitet werden.

Allen Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts, einschließlich der Gemeindeverbände, soll die Möglichkeit zu einem Online-Zugriff eingeräumt werden. Meldedaten stehen somit überall rund um die Uhr zur Verfügung.

Darüber hinaus kann Personen, die regelmäßig Meldeauskünfte benötigen, wie etwa Notare, Rechtsanwälte, Banken und ähnlichen Institutionen, ein Online-Zugriff auf alle Daten des ZMR, für die  keine Auskunftssperre besteht, eingeräumt werden. Damit wird eine deutliche Reduzierung des Verwaltungsaufwandes für die Erteilung von Meldeauskünften einhergehen.

Das ZMR bietet außerdem die Grundlage für jede statistische Erhebung. Insbesondere im Hinblick auf Volkszählungen wird das ZMR eine entscheidende Erleichterung bieten, da auf dieses aufbauend in Hinkunft weitgehend registriergeschützte Zählungen möglich sein werden.

Bürgerinnen und Bürgern wird durch die Einbindung der elektronischen Abfrage in Behördenverfahren die Vorlage des Meldezettels erspart werden können.

Welche Vorteile ergeben sich für den Bürger und für die Meldebehörde durch das ZMR:

Es werden alle Adressen einer Person im Bundesgebiet ersichtlich, das bedeutet:Der Hauptwohnsitz und die Nebenwohnsitze sind bei jedem Meldevorgang für die Meldebehörde ersichtlich.

Meldeanfragen können von einer Meldebehörde über Adressen im ganzen Bundesgebiet beantwortet werden, das bedeutet: Die Anfrager brauchen nur 1 Meldeanfrage stellen!

Meldebestätigungen erhalten die Antragsteller mit nur einem Antrag, das bedeutet: Verwaltungsvereinfachung für den Bürger, insbesondere in Pensionsverfahren, bei Verfahren zum Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft, usw.

Wegfall der Verständigungspflicht bei einer Abmeldung (Ummeldung) einer örtlich nicht zuständigen Meldebehörde.

Das ZMR ist auch eine Grundlage für die Evidenzen des Bundesheeres, insbesondere im Hinblick auf die Beauskunftung der jährlich hinzukommenden Wehrpflichtigen.

 

ZMR - Informationen

Informationen über die Benutzung des ZMR, Info-Veranstaltungen, Termine und vieles mehr können Sie der Hompage www.zmr.at oder über www.bmi.gv.at entnehmen.

 

 

 

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