Wohnsitz - Anmeldung Ummeldung Abmeldung

Ein Wohnsitz eines Menschen ist an der Unterkunft begründet, an der er sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, dort bis auf weiteres eine Anknüpfungspunkt von Lebensbeziehungen zu haben.

Der Hauptwohnsitz eines Menschen ist an jener Unterkunft begründet, an der er sich aus der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen; trifft diese sachliche Voraussetzung bei einer Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen eines Menschen auf mehrere Wohnsitze zu, so hat er jenen als Hauptwohnsitz zu bezeichnen, zu dem er das überwiegende Naheverhältnis hat.

 

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