Wassergebühren

Wasserbezugsgebühr:

Die Wasserbezugsgebühr beträgt € 1,20 pro m³ Wasser exkl. 10% MWSt.

 

Bereitstellungsgebühr:

Die jährliche Bereitstellungsgebühr für den Wassermesser beträgt € 30,-- exkl. 10% MWSt.

 

Wassermesser - Ablesung:

Erfolgt einmal im Jahr mit dem Ablesestichtag 30. Juni des laufenden Jahres. (Wasserabgabenordnung § 7 Abs. 2)

Wir ersuchen Sie, den abgelesenen Messerstand rechtzeitig (bis spätestens 30. Juni des laufenden Jahres) am Gemeindeamt bekannt zu geben. Tel. 02627/45432-18.

Für die frostsichere Unterbringung des Wassermessers, z.B. bei Gärten, Keller, Neubauten usw., ist der Liegenschaftseigentümer zuständig. (Wasserleitungsordnung § 8 Abs. 3)

 

Wasserverbrauch wird angezweifelt:

Ausgeflossenes Wasser gilt als entnommen (Wasserleitungsordnung § 4 Abs.3). Messgenauigkeit wird angezweifelt (Wasserleitungsordnung § 8 Abs. 5): Wird vom Eigentümer der Liegenschaft die Messgenauigkeit des Wassermessers angezweifelt, so ist dieser auf schriftliches Verlangen vom Wasserversorgungsunternehmen auszubauen und einer Nacheichung zuzuführen. Ergibt die Eichung, dass die Messgenauigkeit des Zählers innerhalb der zulässigen Fehlergrenze liegt, so hat der Eigentümer der Liegenschaft bzw. der Antragsteller die Kosten der Nacheichung sowie alle anfallenden Montagekosten und Spesen zu tragen.

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