Wählerevidenz

Besonderheit in Niederösterreich:

Bei der Anmeldung eines weiteren Wohnsitzes in einer Gemeinde in Niederösterreich wird auch die Eintragung in die Landes- und Gemeindewählerevidenz vorgenommen. Dies bedeutet, dass z. B. ein Wähler in NÖ (weiterer Wohnsitz) und in Wien (Hauptwohnsitz) in beiden Bundesländern bei der Landtagswahl/Gemeinderatswahl wahlberechtigt ist.

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