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Zur Unterstützung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen sucht die Marktgemeinde Lanzenkirchen für den Hort zwei Stützkräfte mit Dienstbeginn September 2024.
Beschäftigungsausmaß: Teilzeit 20 -25 Wochenstunden, befristet bis 30. Juni 2025 (mit der Möglichkeit auf Verlängerung).
Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des NÖ Gemeindevertragsbedienstetengesetzes 1976 LGBl. 2420 in der derzeit geltenden Fassung.Das Mindestgehalt auf Basis Vollzeitanstellung beträgt EUR 2.260,70.
Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Zeugnisse, Foto etc.) ist bei der Marktgemeinde Lanzenkirchen, Hauptplatz 4/1, 2821 Lanzenkirchen einzureichen oder per Mail an gemeinde@lanzenkirchen.gv.at zu senden.
Für Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gemeindeamts zur Verfügung.
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15.04.2024 15:46