Solaranlagen, PV-Anlagen und Wärmepumpen

Die Anschaffung von Solaranlagen, PV-Anlagen (auch nur Materialrechnungen) - nicht für Schwimmbecken, Wärmepumpen

werden mit 10 % der Anschaffungskosten max. aber € 300,- seitens der Gemeinde gefördert.

Voraussetzung für eine Föderung:
*) Rechnung der Lieferfirma
*) Zahlungsbestätigung

Zuständig

Formulare

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