Schulgeldrückerstattung Sta. Christiana

Rückerstattet wird das Schulgeld für die 9. Schulstufe. Der Antrag ist am Ende des Schuljahres am Gemeindeamt abzugeben.

Voraussetzung für eine Förderung:
- Antrag bis spätestens 30.9. lfd. Jahres
- Schulbesuchsbestätigung
- Zahlungsbestätigung
- Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Lanzenkirchen

Zuständig

Formulare

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