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Rückerstattet wird das Schulgeld für die 9. Schulstufe. Der Antrag ist am Ende des Schuljahres am Gemeindeamt abzugeben. Dieser Antrag kann nur für das Schular 2025/26 gestellt werden.
Voraussetzung für eine Förderung:- Antrag bis spätestens 30.9. lfd. Jahres- Schulbesuchsbestätigung- Zahlungsbestätigung- Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Lanzenkirchen