Reisepass

Reisepass oder Personalausweis am Gemeindeamt beantragen

Für alle Lanzenkirchnerinnen und Lanzenkirchner besteht die Möglichkeit, Anträge für Reisepässe oder Personalausweise am Gemeindeamt Lanzenkirchen einzubringen. Diese werden an die zuständige Passbehörde weitergeleitet.

Voraussetzung ist, dass die Person in Lanzenkirchen mit einem Wohnsitz gemeldet ist.

Ablauf:

  • Um telefonische Voranmeldung wird gebeten - 02627/45432
  • Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses oder eines Personalausweises muss persönlich eingebracht werden.
  • Ein Reisepass oder Personalausweis für unmündige Minderjährige kann nur von der Person beantragt werden, die auch die gesetzliche Vertretung (Obsorge) für das Kind hat.
  • Zustellung des Reisepasses oder Personalausweis innerhalb von 14 Arbeitstagen per Post.
  • Erfassung der Fingerabdrücke bei Personen ab dem 12. Geburtstag
  • Entwertung des alten Reisepasses oder Personalausweises.

Erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Alter Reisepass oder Personalausweis – darf nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen sein)
  • Ein Passbild (Hochformat 35x45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Wenn kein alter Reisepass oder Personalausweis vorhanden ist, wird die Geburtsurkunde sowie der Staatsbürgerschaftsnachweis benötigt.
  • Bei Erstausstellung wird die Geburtsurkunde sowie der Staatsbürgerschaftsnachweis benötigt.

Erforderliche Unterlagen: (für Minderjährige)

  • Alter Reisepass oder Personalausweis (darf nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen sein)
  • Amtlicher Lichtbildausweis des Erziehungsberechtigten
  • Bei Erstausstellung wird die Geburtsurkunde sowie der Staatsbürgerschaftsnachweis benötigt.
  • Obsorgenachweis, wenn…
    • die Eltern nicht miteinander verheiratet sind. Grundsätzlich ist die Mutter vertretungsbefugt. Falls die Vertretungsbefugnis (im Falle einer gemeinsamen Obsorge) auch für den Vater gilt, muss er dies nachweisen.
    • die Eltern geschieden sind. Jene Person ist vertretungsbefugt, auf die die Obsorge übertragen wurde. Die Obsorgebefugnis muss nachgewiesen werden.

Kosten

  • Reisepass: € 75,90 (Kinder von 2 bis 12 Jahren: € 30,00)
  • Personalausweis: € 61,50 (Kinder von 2 bis 16 Jahren: € 26,30)
  • Kinder bis 2 Jahre: kostenlos

Weitere Informationen erhalten Sie am Gemeindeamt! 

Zuständig

Diesen Seiteninhalt teilen

Weiterleiten mit FacebookWeiterleiten mit Twitter