Pflegegeld

Pflegegeld:

Wer?  Ein Pflegegeld gebührt, wenn man auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung der ständigen Betreuung und Hilfe bedarf. Der Pflegebedarf muss voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern und durchschnittlich mehr als 50 Stunden im Monat betragen.

Wo?  Anträge sind grundsätzlich bei der zuständigen Pensionsversicherungsanstalt einzureichen. Für Personen ohne eigene Pension ist die jeweilige Gemeinde bzw. Bezirksverwaltungsbehörde der richtige Ansprechpartner.
Pflegegeldanträge liegen am Gemeindeamt Lanzenkirchen, Hauptplatz 4/1 auf.

Wieviel?  Je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit wird das Pflegegeld in 7 verschiedenen Stufen gewährt (Stand Dezember 2000; den jeweils aktuellen Stand erfahren sie bei Ihrer Pensionsversicherungsanstalt).

Hinweis:  Für Personen, welche auf Grund der Pflege ihrer schwerbehinderten Angehörigen (Pflegegeldstufe 5 bis 7) ihren Job aufgeben, besteht die Möglichkeit einer Weiterversicherung. Für 10,25 Prozent ihrer bisherigen Bemessungsgrundlage können sich die Pflegenden freiwillig weiterversichern. Den Dienstgeberanteil übernimmt der Staat. Bedingung: Die Pflegenden müssen zuvor zumindest ein Jahr lang erwerbstätig gewesen sein.

Personen, die sich der Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden behinderten Kindes (bis zum vollendeten 30. Lebensjahr) widmen und deren Arbeitskraft aus diesem Grund zur Gänze beansprucht wird, können sich in der Pensionsversicherung selbst versichern. Dies wird aus dem Familienlastenfonds bezahlt.

Bitte wenden Sie sich für weitere Infos an unsere Pflegekoordinatorin Frau Bianca Dachler.


Zuständig

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