Meldewesen - Abmeldung

Grundsätzlich sollten Sie die Abmeldung von Lanzenkirchen im Zuge der Anmeldung in Ihrer neuen Gemeinde vornehmen. Somit ersparen Sie sich den Weg zum Meldeamt in Lanzenkirchen.

 Möchten Sie aber nur den Lanzenkirchner Zweitwohnsitz abmelden, so bleibt Ihnen derzeit noch der Weg zum Lanzenkirchner Meldeamt nicht erspart. Das gleiche gilt für eine Abmeldung ins Ausland oder wenn Sie noch keine neue Wohnadresse haben.

In diesem Fällen wird für die Abmeldung von Lanzenkirchen lediglich ein vollständig ausgefüllter Meldezettel (Antragsformular) benötigt. Die Unterschrift des Unterkunftgebers ist nicht mehr erforderlich.

Die ordnungsgemäße Abmeldung wird umgehend durch das Anbringen der Amtsstampiglie, dem Datum und der Unterschrift des Bearbeiters auf einem Ausdruck (Bestätigung der Meldung) bestätigt.

Die Abmeldung muss nicht persönlich beim Meldeamt vorgenommen werden. Sie können den Meldezettel auch durch Dritte dem Meldeamt zukommen lassen.


Kosten:
Die Abmeldung ist gebühren- und abgabefrei.

Frist:
Die Abmeldung hat innerhalb von drei Tagen vor oder nach der Aufgabe der Unterkunft zu erfolgen.

Zuständig

Formulare

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