Lehrlingsförderung

Lehrlingsförderung

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Lanzenkirchen hat in seiner Sitzung am 16. Juni 1997 den Grundsatzbeschluss gefaßt, die Kommunalabgabe für Lehrlinge der heimischen Betriebe wieder als Wirtschaftsförderung an die Betriebe zurückzuerstatten.

Die Betriebe die in der Marktgemeinde Lanzenkirchen ansässig sind und Lehrlinge beschäftigen, haben die Möglichlkeit nach Legung der Jahreserklärung, einen Antrag auf Rückerstattung der Kommunalsteuer für ihre Lehrlinge zu stellen.

Der Antrag muß

  • die Namen der Lehrlinge und
  • die Bruttolohnsumme für die Lehrlinge beinhalten.

Anträge sind am Gemeindeamt erhältlich.

 

 

 

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