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Bei fristgerechter Entrichtung der Kommunalsteuer können Anträge bis spätestens 31.03. des Folgejahres am Gemeindeamt eingebracht werden und es wird seitens der Marktgemeinde Lanzenkirchen folgende Wirtschaftsförderungen gewährt:
1. Für die Ausbildung von Lehrlingen
2. Für neu angesiedelte Betriebe