ID Austria

ID Austria am Gemeindeamt beantragen

Für alle Lanzenkirchnerinnen und Lanzenkirchner besteht die Möglichkeit, den Antrag für die ID Austria am Gemeindeamt Lanzenkirchen einzubringen.

Die ID Austria ersetzt als elektronischer Identitätsnachweis die Handy-Signatur. Sie ermöglicht es, die eigene Identität auf digitalem Weg mittels App „Digitales Amt“ nachzuweisen.

Nutzen Sie ID Austria für folgende Anwendungen (Auszug):

Elektronische Unterschrift:
Hinsichtlich der elektronischen Unterschrift erfüllt die ID Austria alle europäischen Vorgaben. Die qualifizierte Signatur, die mit der ID Austria durchgeführt werden kann, ist der eigenhändigen Unterschrift EU-weit gleichgestellt. Das bedeutet, dass damit überall in Europa elektronisch unterschrieben werden kann.

Login-Funktionalität:
Die Login-Funktionalität – und somit der elektronische Nachweis der Identität des Anwenders – kann für österreichische Online-Verfahren und Anwendungen verwendet werden. Andere EU-Länder sind verpflichtet, die ID Austria gleichwertig mit ihren eigenen eIDs in der höchsten Sicherheitsstufe anzuerkennen. Österreichische Webanwendungen können auch jederzeit im Ausland aufgerufen und mit der Funktion der ID Austria genutzt werden.

Ausweisfunktion der ID Austria:
 Mithilfe der ID Austria können Ausweise wie z.B. der Führerschein am Smartphone vorgewiesen werden. Dessen Gültigkeit für Verkehrskontrollen ist vorerst auf Österreich beschränkt. Die ID Austria ersetzt kein Reisedokument bei einem Grenzübertritt.

Voraussetzungen:

  • Wohnsitz in Lanzenkirchen
  • Vollendetes 14. Lebensjahr
  • Smartphone mit der APP „Digitales Amt“    Download im App Store     Download im Play Store
  • Aktivierte Gesichtserkennung bzw. Fingerabdruck-Funktion auf dem Smartphone
  • Internetfähiges Zweitgerät (z.B. Computer, Laptop oder Tablet)

Erforderliche Unterlagen:

  • Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein in Verbindung mit Staatsbürgerschaftsnachweis bei Österreicherinnen/Österreicher)
  • Ein Passbild (Hochformat 35x45 mm) nicht älter als sechs Monate nach den bestimmen Passbildkriterien (in Farbe)

Zuständig

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