Hundeabgabe

Kosten:

Hundeabgabe:    € 20,--  und  € 100,-- (mit erhöhten Gefährdungspotential)          Marke:    € 0,50

Am 7.11.2002 hat der Landtag von Niederösterreich eine Änderung des NÖ Hundeabgabegesetzes 1979, LGBl. 3702, wirksam ab 1.1.2003, beschlossen. Im wesentlichen wurde die Ausgabe der Hundeabgabemarken neu geregelt. Bisher war die Hundeabgabemarke jährlich bei der Entrichtung der Hundeabgabe auszufolgen. In Hinkunft ist die Hundeabgabemarke nur noch einmal (statt bisher jährlich) anlässlich der erstmaligen Anmeldung des Hundes in der Gemeinde gegen Erstattung der Selbstkosten auszufolgen. Die Hundeabgabemarke behält dann bis zur Abmeldung des Hundes ihre Geltung. Auf der neuen Hundeabgabemarke ist lediglich der Name des Landes, der Gemeinde und die laufende Abgabennummer ersichtlich, nicht mehr das Ausstellungsjahr. Die neuen Hundeabgabemarken werden im Jänner 2003 den Hundebesitzern zugesandt und behalten bis zur Abmeldung des Hundes ihre Wirksamkeit. Sollte eine Hundeabgabemarke verloren gehen, kann am Gemeindeamt eine neue angefordert werden.

Laut NÖ Hundeabgabegesetz 1979 ist   j e d e r   abgabepflichtig, der im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält. Der Erwerb eines Hundes ist binnen einem Monat durch den Hundehalter der Abgabenbehörde schriftlich anzuzeigen.

Anmeldung eines Hundes:

Die Anmeldung sollte schriftlich mittels Formular am Gemeindeamt vorgenommen werden.

Achtung: Die ausgefolgten Hundemarken behalten bis zur Abmeldung Ihres Hundes ihre Gültigkeit.

 

Abmeldung eines Hundes:

Die Abmeldung sollte persönlich am Gemeindeamt vorgenommen werden.

Wichtig: Rückgabe der Hundemarke am Gemeindeamt.

 

Fälligkeit:

Für das laufende Jahr binnen eines Monats nach Erweb eines Hundes.

Für die weiteren Jahre bis spätestens  15. Februar eines jeden Jahres.

 

Formular:

Formulare

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