Fundamt

Allgemeine Bestimmungen

Gefundene oder verlorene Gegenstände können entweder bei der nächsten Gendarmeriedienststelle oder am Gemeindeamt abgegeben bzw. gemeldet werden.

Sofern die Besitzerin/der Besitzer des gefundenen Gegenstandes nicht ausfindig gemacht werden kann, gelangt dieser nach einigen Tagen zur Fundstelle im Gemeindeamt.

Wenn sich nach einem Jahr der rechtmäßige Besitzer nicht gemeldet hat, wird die Finderin/der Finder verständigt.


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