Friedhof

Friedhofsangelegenheiten

Marktgemeinde Lanzenkirchen

Hauptplatz 4/1

2821 Lanzenkirchen

 

  • Verwaltung des Friedhofes
  • Vergabe der Benützungsrechte
  • Erhalten der diversen Einrichtungen

Das Öffnen und Schliessen der Grabstellen obliegt dem Bestattungsunternehmen Kunz.

 

Arten der Grabstellen

Zur Aufnahme eines Verstorbenen stehen verschiedene Grabstellen zur Verfügung.

  • Reihengräber
  • gemeinsame Reihengräber
  • Familiengräber
  • Grüfte
  • Urnennischen

 

Wie bzw. wann kann ein Grabe erworben werden?

Wer möchte, kann sich seine Ruhestätte bereits zu Lebzeiten aussuchen und die Benützungsrechte erwerben.

Für welches Grab man das Benützungsrecht erwerben kann, erfährt man am Gemeindeamt.

 

Das Benützungsrecht

Das Benützungsrecht an einer Grabstelle wird anlässlich der ersten Beistetzung oder bei Ankauf zu Lebzeiten, in der Regel auf zehn Jahre, erworben. Eine Verlängerung nach Ablauf der Frist - auf weitere zehn Jahre - ist jederzeit möglich.

Das Benützungsrecht lauft immer mit 31.12. des zehnten Jahres aus.

Im Auslaufjahr wird dem Benützungsberechtigten eine Verständigung über Ablauf der zehn Jahre sowie ein Ansuchen zugesandt.

Das Benützungsrecht steht ursprünglich nur dem Erwerber zu und wird auf einen Erben des Benützungsberechtigten übertragen.

 

Wer kann am Friedhof der Marktgemeinde Lanzenkirchen bestattet werden?

Grundsätzlich dient der Friedhof der Marktgemeinde Lanzenkirchen, verstorbenen Personen ohne Unterschied von Religion, Bekenntnis, Weltanschauung und Herkunft.

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