Familienbeihilfe

Familienbeihilfe:

Zuständig für Antrag und Auszahlung ist das Finanzamt.

 

Erhöhte Familienbeihilfe:

Für "erheblich behinderte" Kinder, kann beim zuständigen Finanzamt ein Antrag auf den Bezug der erhöhten Familienbeihilfe gestellt werden.

Außer dem Antragsformular benötigt man eine Beurteilung der Fachabteilung eines inländischen Krankenhauses.

 

 

Familienreferat - Amt der NÖ Landesregierung

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