Anzeige des Todes:
Der Tod ist spätestens am folgenden Werktag der nach dem Ort des Todes zuständigen Personenstandsbehörde (Standesamt) anzuzeigen.
Für die Beurkundung werden benötigt:
- Das Formular „Anzeige des Todes“, bestätigt vom Arzt
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde der letzten Ehe, wenn die Ehe bereits aufgelöst ist, Nachweis hierüber
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Meldenachweis