Anzeige einer Geburt
Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche der nach dem Ort der Geburt zuständigen Personenstandsbehörde (Standesamt) anzuzeigen.
Für die Beurkundung werden benötigt:
Das Formular „Anzeige der Geburt“, bestätigt von Arzt oder Hebamme und zusätzlich
bei ehelicher Geburt:
- Geburtsurkunden der Eltern
- Heiratsurkunde der Eltern
- Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
- Meldenachweis der Eltern
- Nachweis des akadem. Grades
bei unehelicher Geburt:
- Geburtsurkunde der Mutter
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
- Meldenachweis der Mutter
- Nachweis des akadem. Grades
- Wenn die Mutter bereits verheiratet war, die Heiratsurkunde der letzten Ehe und den Nachweis der Auflösung (Scheidungsurteil bzw. –beschluß mit Rechtskraftklausel oder ggf. Sterbeurkunde des Ehemannes)
Am Gemeindeamt (Meldeamt) ist die Mitteilung über die Geburt vorzulegen, womit anstelle eines Säuglingswäschepaketes
€ 100,00 vom Bürgermeister bzw. Vizebürgermeister überbracht werden. Weiters wird ein Gutscheinheft für Impfungen vom Land Niederösterreich ausgefolgt.