Altenhilfe

Die sozialmedizinischen und sozialen Betreuungsdienste sollen Personen mit akuten chronischen Erkrankungen die Möglichkeit bieten, möglichst lange in der gewohnten Umgebung gepflegt werden. Durch die Zusammenarbeit von Fachkräften aus verschiedenen Sozial- und Pflegeberufen werden folgende Hilfen angeboten:

Hauskrankenpflege:  Die Aufgaben des diplomierten Pflegepersonals umfassen eine qualifizierte situationsgerechte Pflege und Beratung der Patienten (Wundpflege und Verbandwechsel, Verabreichung von Insulin, Stomaversorgung etc.) und die Beratung und Anleitung von pflegenden Angehörigen. Alle Aufgaben werden in Zusammenarbeit mit dem Hausarzt wahrgenommen.

Heimhilfe:  Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen (Unterstützung bei Körperpflege, Aufrechterhaltung der Ordnung im unmittelbaren Wohnbereich, Unterstützung bei der Essenzubereitung etc.).

Therapeutische Hilfen:  Bei ärztlicher Verordnung leisten diplomierte Physio- und Ergotherapeuten oder Logopäden fachgerechte Hilfe z.B. nach Schlaganfällen, Frakturen etc.

Anbieter:

1. Caritas Betreuen und Pflegen Zuhause, Regionalbüro Wiener Neustadt,  2700 Wiener Neustadt,  Grazer Straße 52,

    02622/29536, Fax:02622/29536-50

    e-mailsst.wienerneustadt@caritas-wien.at

    Internet:   www.caritas-wien.at

2.  NÖ Hilfswerk Wiener Neustadt/Land  Hilfe und Pflege daheim -  2801 Katzelsdorf, Pürrergasse 2, Tel: 02622/786 63

3. NÖ Volkshilfe NÖ  Gesundheits & Pflegeservice - 2700 Wiener Neustadt, Grazer Straße 49-51, Tel: 0676/8676 + Postleitzahl

    des Wohnortes, Fax: 02622/82288-16

    e-mailwr.neustadt@servicemensch.at

    Internet:   www.servicemensch.at

4. Österr. Rotes Kreuz - Wr. Neustadt - LV-NÖ, Gesundheits- und soziale Dienste  -  2700 Wiener Neustadt, Grazer Straße 41,

    Tel 02622/22600-84, Fax: 02622/22600-78

    e-mail:     ilse.staufer@wn.n.redcross,at

    Internet:   www.wn.n.redcross.or.at

 

Kosten:  Die Betreuungsdienste kosten viel Geld. Da betreuungs- und pflegebedürftige Menschen in der Regel die anfallenden Kosten nicht selbst finanzieren können, übernimmt das Land den Großteil der Finanzierung der vom pflegebedürftigen Menschen beanspruchten Leistungen.

Voraussetzung für die Finanzierung durch das Land ist:

  • Pflegebedürftigkeit (= Anspruch auf Landes- oder Bundespflegegeld) bzw. medizinischer Hauskrankenpflegefall
  • Hauptwohnsitz im Bundesland Niederösterreich

Die Kostenbeiträge des Hilfeempfängers (= Eigenleistung) werden in der Höhe des Einkommens berechnet und sind sozial gestaffelt. Weiters wird ein aliquoter Anteil vom Pflegegeld verrechnet. Maximal werden für eine Einsatzstunde des diplomierten Pflegepersonals  €  26,16, für eine Einsatzstunde des Alten- bzw. Pflegehelfers  €  21,29 und für eine Einsatzstunde der Heimhelferin  €  17,22 verrechnet. An Sonn- und Feiertagen wird ein 100%iger Zuschlag zum errechneten Kostenbeitrag verrechnet.

 

Essen auf Rädern:  Die Aktion Essen auf Rädern soll älteren, kranken oder pflegebedürftigen Personen, die nicht in der Lage sind, sich selbst eine warme Mahlzeit (in der Regel das Mittagessen) zuzubereiten, Hilfe zum Bezug von Essen bieten. Die Menüangebote sind je nach Anbieter unterschiedlich. Bei vielen Anbietern gibt es die Wahl zwischen Normalkost, Schonkost, Diabetikerkost und fleischloser Kost.

Informationen: NÖ Volkshilfe

                     NÖ Hilfswerk

                     Caritas der Erzdiözese Wien

Kosten:  je nach Anbieter unterschiedlich

 

Notruftelefon:  Das Notruftelefon soll älteren, kranken oder pflegebedürftigen Personen die Sicherheit bieten, im Notfall durch einen einfachen Druck am Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können. In der Reihenfolge der eingespeicherten Nummern werden sie mit Nachbarn, Verwandten oder der Tag und Nacht besetzten Zentralen  bzw. Rettungsgesellschaften verbunden.

Anbieter: NÖ Volkshilfe

              NÖ Hilfswerk

              Caritas der Erzdiözese Wien

              Österr. Rotes Kreuz

Kosten:  einmalige Anschlussgebühr und monatliche Miete

Voraussetzung für den Mietkostenzuschuss durch das Land:

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich?
  • Sie sind Bezieher von Pflegegeld?
  • Sie haben eine Befreiung von der Fernsprechgebühr?

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, können Sie bei dem von Ihnen gewählten Anbieter einen Antrag auf Mietkostenzuschuss stellen.

Service Mensch / Volkshilfe

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