Föderung für Schulsportwochen an Pflichtschulen

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Zuschuss für sportliche Schulveranstaltungen für Familien, bei denen zwei Kinder im Laufe eines Schuljahres an diesen teilnehmen.

Voraussetzungen:
Für alle Familien mit mindesten 2 Pflichtschülern, die in einem Schuljahr an Sportwochen teilnehmen.
Für Familien mit 2 Kindern und einem monatlichen Einkommen von bis zu 2.100,00 Euro (netto) - plus 350,00 Euro für jedes weitere Kind (Alleinerziehende: 1.680,00 Euro).
Wenn die Schulveranstaltungen beider Kinder insgesamt mindestens acht Tage dauern

Förderhöhe:
100,00 Euro pro Kind und Woche
50,00 Euro bei 3-tägigen Veranstaltungen in Volksschulen

Der Antrag zur Förderung kann hier herunter geladen werden bzw. liegt er auch in den Direktionen der Schulen und auf dem Gemeindeamt auf.

Antragsformular
Richtlinien
Informationsfolder

13.02.2006

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