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Zuschuss für sportliche Schulveranstaltungen für Familien, bei denen zwei Kinder im Laufe eines Schuljahres an diesen teilnehmen.
Voraussetzungen: Für alle Familien mit mindesten 2 Pflichtschülern, die in einem Schuljahr an Sportwochen teilnehmen.Für Familien mit 2 Kindern und einem monatlichen Einkommen von bis zu 2.100,00 Euro (netto) - plus 350,00 Euro für jedes weitere Kind (Alleinerziehende: 1.680,00 Euro).Wenn die Schulveranstaltungen beider Kinder insgesamt mindestens acht Tage dauern
Förderhöhe: 100,00 Euro pro Kind und Woche 50,00 Euro bei 3-tägigen Veranstaltungen in Volksschulen
Der Antrag zur Förderung kann hier herunter geladen werden bzw. liegt er auch in den Direktionen der Schulen und auf dem Gemeindeamt auf.
AntragsformularRichtlinienInformationsfolder
13.02.2006