Erinnerung an das Pyrotechnikgesetz

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Aufgrund des bevorstehenden Jahreswechesels wird auf einige Bestimmungen des Pyrotechnikgesetztes hingewiesen:

  • Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 (Schweizerkracher, Leuchtraketen, etc.) dürfen Personen unter 16 Jahren nicht überlassen und von diesen weder besessen noch verwendet werden.
  • Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 ist im Ortsgebiet verboten!
  • Die Strafbestimmung sieht eine Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro bzw. eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Wochen vor.

Mehr Informationen dazu finden sie unter

https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/silvesterknaller_feuerwerkskoerper.html#Beschr

Feuerwerksverbot

29.12.2022 08:31

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