Erstinformation zur Adresskorrektur

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

In der Sitzung des Gemeinderates vom 16. Dezember 2015 wurde die Neuordnung der Liegenschaftsadressen beschlossen, die das Hauptziel hat, eine einheitliche und orientierungsunterstützende Nummerierung der Liegenschaften zu ermöglichen.
Dies wurde vor allem von Einsatzkräften, egal ob Rotes Kreuz, Feuerwehr oder Polizei, herbeigesehnt.
Betroffen ist jede Liegenschaft in der Gemeinde. Es werden dabei die Hausnummern und teilweise auch die Straßenbezeichnungen geändert.

Hausnummernvergabe
Die Vergabe der Hausnummern muss je Straßenzug und insgesamt eindeutig erfolgen. Die linke Seite einer Straße wird ungerade (1,3,5,…), die rechte Seite mit geraden Zahlen (2,4,6,…) nummeriert. Grundsätzlich erfolgt die Vergabe von der höher frequentierten Straße aus. Ausnahmen bilden einige wenige Straßenzüge, wie z.B. Sackgassen, die nicht erweitert werden können.

Straßenbezeichnungen
Aufgrund der bisherigen Namensvergabe der Straßen und Gassen, nicht eindeutiger Bezeichnungen und falscher Schreibweisen der Adressen, v.a. im Bereich der Hauptstraßen, führen Bezeichnungen zu Problemen. Dies wird nun auch bereinigt.
Folgende Änderungen wird es bei den Straßenbezeichnungen geben:

Bild1.png
Bild1.jpg Bild2.jpg Bild3.jpg    Bild4.jpgBild5.jpg

Der neue Ortsplan wurde bereits in Auftrag gegeben und ist bald verfügbar.

Ab wann sind die neuen Adressen gültig?
Ab dem 1. Juni 2016 werden die neuen Adressen gültig sein. Laut ersten Aussagen der Post AG* werden die Briefe bis 31.12.2016 an die alte und an die neue Adresse zugestellt.
*(noch nicht schriftlich bestätigt)

Wie geht es weiter? Welche Dokumente müssen geändert werden?
Im nächsten halben Jahr werden umfangreiche Vorbereitungen durch die Gemeinde durchgeführt. Dazu zählen neben der Erstellung einer Änderungsliste, vor allem die Kontaktaufnahme zu Post, Statistik Austria, div. Behörden und Unternehmen, die Änderungen durchführen werden.

Ein Teil der Änderungen wird automatisch erfolgen (v.a. Ämter u. Behörden). Für Änderungen die nur der/die Betroffene durchführen kann bzw. darf (Arbeitgeber, Zulassung, ....), werden Checklisten, Formulare und Vordrucke vorbereitet.

Entgegen vieler Meinungen sind Führerschein, Reisepass oder Staatsbürgerschaftsnachweis nicht zu ändern, da in diesen Dokumenten keine Adresse abgedruckt ist.

Weitere Informationen
Wir halten Sie in den nächsten Wochen und Monaten am Laufenden. Anfang Mai werden sämtliche Informationen, ein Ortsplan und eine Hausnummerntafel gesammelt an jeden Haushalt zugestellt.

Es wird im Frühling auch einen Informationsabend geben, bei dem das Projekt näher vorgestellt wird und alle offenen Fragen beantwortet werden.

 

21.12.2015 13:20

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