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Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicher/Innen einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2015/2016 in Höhe von € 120,00 zu gewähren.
Die Marktgemeinde Lanzenkirchen gewährt ebenfalls einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2015/16 in der Höhe von € 100,-- (nach den gleichen Richtlinien des Landes NÖ).
Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 30. März 2016 beantragt werden.
Zum Antragsformular klicken Sie HIER
Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten: siehe Beilage allg. Richtlinien
Allg. Richtlinien Heizkostenzuschuss 2015/16 (77 KB) - .PDF
12.12.2015 08:00