Heizkostenzuschuss 2013/2014

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Logo NÖDie NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicher/Innen einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2013/2014 in Höhe von € 150,00 zu gewähren.

GemeindewappenDie Marktgemeinde Lanzenkirchen gewährt ebenfalls einen einmaligen Heizkostenzuschuss
für die Heizperiode 2013/14 in der Höhe von € 100,-- (nach den gleichen Richtlinien des Landes NÖ).

Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 30. April 2014 beantragt werden.

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:
- AusgleichzulagenbezieherInnen
- BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
- BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend
  gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichs-
  zulagenrichtsatz nicht übersteigt
- BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, der NÖ Familienhilfe oder des NÖ
  Kinderbetreuungszuschusses, deren Familieneinkommen den jeweiligen
  Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
- sonstige EinkommensbezieherInnen, deren  Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz
  nicht übersteigt

Datei herunterladen: PDFAntragsformular

16.12.2013 10:02

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