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Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicher/Innen einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2013/2014 in Höhe von € 150,00 zu gewähren.
Die Marktgemeinde Lanzenkirchen gewährt ebenfalls einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2013/14 in der Höhe von € 100,-- (nach den gleichen Richtlinien des Landes NÖ).
Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 30. April 2014 beantragt werden.
Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten: - AusgleichzulagenbezieherInnen - BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG - BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichs- zulagenrichtsatz nicht übersteigt - BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, der NÖ Familienhilfe oder des NÖ Kinderbetreuungszuschusses, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt - sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
Antragsformular
16.12.2013 10:02