NÖ URLAUBSAKTION FÜR PFLEGENDE ANGEHÖRIGE

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

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Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, ab Jänner 2007 eine NÖ Urlaubsaktion für Pflegende Angehörige ins Leben zu rufen. Gefördert werden Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher, die pflegebedürftige Angehörige, welche mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen, als Hauptpflegeperson betreuen, wenn sie Ihren Urlaub (auch ohne Pflegebedürftige) in Österreich verbringen.

Der Zuschuss beträgt € 100,-- unabhängig von Kosten und Dauer des Urlaubs. Wurde der Urlaub in Niederösterreich verbracht, beträgt der Zuschuss um € 20,-- mehr.

Förderungsvoraussetzungen:

  • Der/Die Antragsteller/in muss österreichischer/e Staatsbürger/in oder Bürger/in eines EWR-Mitgliedstaates sein.
  • Der/Die Antragsteller/in muss den Haupwohnsitz in Niederösterreich haben.
  • Der/Die Antragsteller/in muss die Hauptpflegetätigkeit von der pflegebedürftigen Person oder deren gesetzliche Vertretung bzw. Sachwalter/in bestätigen lassen.
  • Der Urlaub muss in Österreich (mit oder ohne zu pflegender Person) frühestens ab Jänner 2007 verbracht werden.

Über die Möglichkeit der Pflege von Pflegebedürftigen während der Zeit des Urlaubs gibt die Pflegehotline des Landes NÖ unter 02742/9005-9095 Auskunft.

Antragsformular und Richtlinien

Für Rückfragen steht Herr Roman Beisser unter 02742/9005 Kl. 11603 gerne zur Verfügung.

 

 

18.12.2006

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