Bürgerbegutachtungsverfahren

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Der Entwurf des folgenden Landesgesetzes bzw. der Landesverordnung wird einem Bürgerbegutachtungsverfahren unterzogen:

Änderung der NÖ Öffnungszeitenverordnung

Ende der Begutachtungsfrist: 27.12.2007

Möglichkeiten zur Einsichtnahme:

  • jede Bezirkshauptmannschaft während der Amtsstunden
  • Homepage der NÖ Landesregierung  unter Bürgerbegutachtung


28.11.2007

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