Lustbarkeitsabgabe

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

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In der Verordnung der Marktgemeinde Lanzenkirchen vom
12. Juli 1986 wurde die Einhebung der Lustbarkeitsabgabe einstimmig beschlossen.

Seit dieser Zeit wurde für alle Sport- und Theaterveranstaltungen die in Lanzenkirchen abgehalten wurden eine Lustbarkeitsabgabe von 14% und für alle übrigen Veranstaltungen eine Lustbarkeitsabgabe in der Höhe von 25% des Eintrittsgeldes eingehoben.

Nun hat der Gemeinderat der Marktgemeinde Lanzenkirchen in seiner Sitzung am
22. September 2005 beschlossen, auf diese Einnahme zu verzichten und somit die Feuerwehren und Vereine sowie die Gastronomiebetriebe in Lanzenkirchen finanziell zu entlasten.

Das bedeutet nun, dass ab 1. Jänner 2006 generell keine Lustbarkeitsabgabe mehr eingehoben wird.

Die Gemeindeführung hofft damit, eine wesentliche finanzielle Erleichterung für die Veranstalter geschaffen zu haben.

25.09.2005

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