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Im heurigen Jubiläumsjahr 2005 bedankt sich die Republik Österreich für den Einsatz der so genannten "Trümmerfrauen" nach dem Zweiten Weltkrieg. Als Geste der Anerkennung ist eine einmalige Zuwendung in Höhe von € 300,– vorgesehen. Die Zahlung steht allen österreichischen Staatsbürgerinnen zu, die vor dem 1. Jänner 1951 mindestens ein Kind zur Welt gebracht oder in Österreich groß gezogen haben.
Die Frauen oder ihre Ehegatten müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung eine der folgenden Leistungen beziehen: • Ausgleichszulage aus der gesetzlichen Sozialversicherung • einkommensabhängige Leistung nach dem Opferfürsorgegesetz oder dem Kriegsopferversorgungsgesetz • Dauerleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach einem der Sozialhilfegesetze der Bundesländer • ein vergleichbares Einkommen
Ansuchen können bei der örtlich zuständigen Landesstelle des Bundessozialamtes eingereicht werden.
Online-Formular www.bundessozialamt.gv.at
Informationsblätter und Formulare liegen am Gemeindeamt auf.
Nähere Infos unter der gebührenfreien Hotline Nummer 0800 22 03 03 !
10.08.2005