Landwirtschaftkammerwahl 2005

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Am Sonntag, den 27. Februar 2005 findet die Landwirtschaftskammerwahl 2005 statt.

Wahlzeit: Sonntag, 27. Februar 2005, von 8 – 12 Uhr

Wahllokal: Amtshaus Lanzenkirchen, Schulgasse Nr. 63

Wahlberechtigt sind:

  1. Eigentümer land- und forstwirtschaftlich genutzter in NÖ gelegener Grundstücke im Mindestausmaß von einem Hektar,
  2. Personen, die in NÖ eine land- u. forstwirtschaftliche, selbständige Erwerbstätigkeit hauptberuflich auf eigene Rechnung ausüben, ohne schon unter Ziffer 1 zu fallen,
  3. Familienangehörige von in Ziffer 1 und 2 genannten, die Land- u. Forstwirtschaft im Hauptberuf ausübenden Personen, wenn sie in deren Betrieb ohne Rücksicht auf ein Entgelt hauptberuflich tätig sind. Als Familienangehörige gelten die Ehegatten, die Eltern, die Kinder und die Schwiegerkinder.
  4. Personen, welche die Voraussetzungen nach Ziffer 1 und 2 durch mind. 20 Jahre hauptberuflich erfüllt haben und einen anderen Hauptberuf nicht mehr ausüben, sowie deren Ehegatten, wenn sie im Betrieb regelmäßig beschäftigt waren und einen anderen Beruf als Hauptberuf nicht mehr ergriffen haben.

Wahlberechtigt sind ferner juristische Personen wie Genossenschaften und Verbände. Juristische Personen sind gleichgestellt offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie kirchliche oder weltliche Zweckvermögen.

Das Wahlrecht ist persönlich auszuüben. Für juristische Personen übt das Wahlrecht ein Bevollmächtigter aus.

Für die Wahl im Postweg können die Wahlunterlagen vom 17. bis 22. Februar 2005 von der Gemeindewahlbehörde, Schulgasse 63, abgeholt werden. Die Wahlunterlagen müssen spätestens einen Tag vor dem Wahltag, im Postweg, gegebenenfalls persönlich oder durch Boten bei der Gemeindewahlbehörde, Schulgasse 63, eingelangt sein (Einwurf in den weißen Gemeindebriefkasten im Erdgeschoß). Es können Briefwahlunterlagen auch am Wahltag bei der zuständigen Sprengelwahlbehörde abgegeben werden.

01.02.2005

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