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Am Sonntag, den 27. Februar 2005 findet die Landwirtschaftskammerwahl 2005 statt.
Wahlzeit: Sonntag, 27. Februar 2005, von 8 – 12 Uhr Wahllokal: Amtshaus Lanzenkirchen, Schulgasse Nr. 63
Wahlberechtigt sind:
Wahlberechtigt sind ferner juristische Personen wie Genossenschaften und Verbände. Juristische Personen sind gleichgestellt offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie kirchliche oder weltliche Zweckvermögen.
Das Wahlrecht ist persönlich auszuüben. Für juristische Personen übt das Wahlrecht ein Bevollmächtigter aus.
Für die Wahl im Postweg können die Wahlunterlagen vom 17. bis 22. Februar 2005 von der Gemeindewahlbehörde, Schulgasse 63, abgeholt werden. Die Wahlunterlagen müssen spätestens einen Tag vor dem Wahltag, im Postweg, gegebenenfalls persönlich oder durch Boten bei der Gemeindewahlbehörde, Schulgasse 63, eingelangt sein (Einwurf in den weißen Gemeindebriefkasten im Erdgeschoß). Es können Briefwahlunterlagen auch am Wahltag bei der zuständigen Sprengelwahlbehörde abgegeben werden.
01.02.2005