NÖ Schulstarthilfe für unsere Tafelklassler

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Unsere Hilfe zum Schulanfang: 100 Euro für Tafelklassler

Die NÖ Schulstarthilfe ist für Familien mit mindestens zwei Kindern, wovon eines die erste Schulstufe besucht.

  • Antragsteller:
    Die Schulstarthilfe wird Familien mit mindestens zwei Kindern (für die Familienbeihilfe bezogen wird), wovon eines erstmals die 1. Schulstufe besucht, gewährt. Antrags- und empfangsberechtigt ist jenes Familienmitglied, das Bezieher der Familienbeihilfe des Bundes ist.
  • Höhe der Schulstarthilfe:
    Die Schulstarthilfe wird in der Höhe von Euro 100,- auf das vom Antragsteller bekannt gegebene Konto überwiesen. Eine Auszahlung in bar oder mittels Postanweisung ist nicht möglich.
  • Anträge:
    Die Anträge werden zu Schulbeginn über die Direktionen der Volksschulen in den 1. Klassen ausgeteilt und liegen weiters in den Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften und im Familienreferat des Amtes der NÖ Landesregierung auf. Der Antragsteller hat das Formular ordnungsgemäß auszufüllen und zu unterfertigen. Um die Richtigkeit der Angaben des Antragstellers zu gewährleisten, kann von diesem ein Nachweis durch Vorlage von Meldezettel oder Geburtsurkunde der Kinder in Kopie oder durch Bestätigung des Antrages durch die Wohnsitzgemeinde verlangt werden. Der Antragsteller anerkennt mit seiner Unterschrift die Richtlinien der Schulstarthilfe und stimmt einer automationsunterstützten Datenverarbeitung aller Angaben zu.
  • Antragstellung
    Das Antragsformular wird von der Wohnsitzgemeinde gesammelt und dann postalisch an das NÖ Familienreferat übermittelt!
  • Rückerstattung:
    Wurde die Schulstarthilfe aufgrund unrichtiger Angaben bezogen, ist sie über Aufforderung des Familienreferates unverzüglich zurückzuerstatten.

Wenn Sie Fragen dazu haben: Die NÖ Familien-Hotline ist für Sie da. 02742/9005-1-9005

Datei download: PDFAntragsformular

01.09.2008

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