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Aus Anlass eines Straßenfestes - Rosentaler-Kirtag - am 4. September 2005, in der Zeit von 10.30 Uhr - 20.00Uhr, wird von der Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt ein "FAHRVERBOT (in beiden Richtungen)" mit dem Zusatz "ausgenommen Anrainer und Einsatzfahrzeuge" auf der Rosentalerstraße, von der Einmündung Am Weinberg bis zur Einmündung Berggasse, verordnet.
Die Umleitung des Verkehrs erfolgt über die L 4091 - L 4090 - L 148.
31.08.2005