Das Melderecht wird ausschließlich durch das Meldegesetz 1991 geregelt.
Es ist dies das
Bundesgesetz über das polizeiliche Meldewesen (Meldegesetz 1991 - MeldeG), BGBl.Nr. 505/1994, und der Meldegesetznovelle 1995, BGBl.Nr. 352.
Sinn und Zweck des Meldewesens:
Ursprünglicher Zweck war die Kontrolle der Einzelpersonen und der Bevölkerungsbewegung
Heute dient das Meldewesen als Grundlage und Auskunftsmittel für die
- Verfolgung von Rechtsbrechern
- Kontrolle der Fremdenbewegung
- Erstellung der Wählerevidenz
- Erfassung der Wehrpflichtigen
Verschiedene statistische Belange:
- Fremdenverkehr
- Städteplanung
- Bau von Schulen und Spitälern
- Verkehrsplanung
Zuerkennung von Beihilfen:
- Wohnbeihilfe, Wohnbauförderung, Althaussanierung
- Familien-, Kinderbeihilfe
- Pendelbeihilfe
- Studienbeihilfe
- Erstellung von Jubiläumshilfen (Goldene und Diamantene Hochzeit usw.)
- Ausstellen von Strafregisterbescheinigungen
- Führung der Strafgefangenenevidenz
- Geschworenen und Schöffenwesen
- Durchführung von Volkszählungen