Meldegesetz

Das Melderecht wird ausschließlich durch das Meldegesetz 1991 geregelt.

 

Es ist dies das

Bundesgesetz über das polizeiliche Meldewesen (Meldegesetz 1991 - MeldeG), BGBl.Nr. 505/1994, und der Meldegesetznovelle 1995, BGBl.Nr. 352.

 

Sinn und Zweck des Meldewesens:

Ursprünglicher Zweck war die Kontrolle der Einzelpersonen und der Bevölkerungsbewegung

 

Heute dient das Meldewesen als Grundlage und Auskunftsmittel für die

  • Verfolgung von Rechtsbrechern
  • Kontrolle der Fremdenbewegung
  • Erstellung der Wählerevidenz
  • Erfassung der Wehrpflichtigen

Verschiedene statistische Belange:

  • Fremdenverkehr
  • Städteplanung
  • Bau von Schulen und Spitälern
  • Verkehrsplanung

Zuerkennung von Beihilfen:

  • Wohnbeihilfe, Wohnbauförderung, Althaussanierung
  • Familien-, Kinderbeihilfe
  • Pendelbeihilfe
  • Studienbeihilfe

 

  • Erstellung von Jubiläumshilfen (Goldene und Diamantene Hochzeit usw.)
  • Ausstellen von Strafregisterbescheinigungen
  • Führung der Strafgefangenenevidenz
  • Geschworenen und Schöffenwesen
  • Durchführung von Volkszählungen

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