Kanalgebühren

Kanalgebühren:

Für den Anschluss an den öffentlichen Schmutzwasserkanal ist gemäß § 2 Abs. 2 NÖ Kanlagesetz 1977, LGBI. 8230 in der derzeit geltenden Fassung und der geltenden Kanalabgabenordnung der Marktgemeinde Lanzenkirchen eine einmalige

Kanaleinmündungsabgabe in der Höhe von  €  12,-- exkl. MWSt. je m² Berechnungsfläche zu bezahlen.

 

Für die laufende Kanalbenützung wird eine laufende

Kanalbenützungsgebühr in der Höhe von  €  1,45 exkl. MWSt. je m² Berechnungsfläche verrechnet.

 

Bei einem Zubau (Veränderung der Berechnungsfläche) ist eine Ergänzungsabgabe zur Kanaleinmündungsabgabe zu bezahlen.

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