Hundeabgabe

Hundeabgabe:

Hundeabgabe für Nutzhunde pro Jahr                € 6,54

Hundeabgabe für Hunde mit erhötem Gefährdungspotential u. auffällige Hunde nach §§2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz pro Jahr                           € 100,--

Hundeabgabe für alle übrigen Hunde pro Jahr   €   20,-- 

Hundemarke (nur bei Anmeldung des Hundes)  € 0,50

 

HUNDEKENNZEICHNUNG 

 

Am 7. November 2002 hat der Landtag von Niederösterreich eine Änderung des NÖ Hundeabgabegesetzes 1979, LGBI. 3702, wirksam ab 1. Jänner 2003, beschlossen.

Im Wesentlichen wurde die Ausgabe der Hundeabgabemarken neu geregelt. Bisher war die Hundeabgabemarke jährlich bei der Entrichtung der Hundeabgabe auszufolgen. In Hinkunft ist die Hundeabgabemarke nur noch einmal (statt bisher jährlich) anlässlich der erstmaligen Anmeldung des Hundes in der Gemeinde gegen Erstattung der Selbstkosten auszufolgen. Die Hundeabgabemarke behält dann bis zur Abmeldung des Hundes ihre Geltung.

Auf der neuen Hundeabgabemarke ist lediglich der Name des Landes, der Gemeinde und die laufende Abgabennummer ersichtlich, nicht mehr das Ausstellungsjahr.

Die neuen Hundemarken bestehen aus sehr hochwertigem und widerstandsfähigem Kunststoff, sind ovalförmig und in der selben Größe wie die herkömmlichen Plättchen. Die Marke ist lärmarm und die Farbe färbt nicht auf das Haarkleid der Tiere ab.

Die neuen Hundeabgabemarken werden im Jänner 2003 den Hundebesitzern zugesandt und behalten bis zur Abmeldung des Hundes ihre Wirksamkeit.

Sollte eine Hundeabgabemarke verloren gehen, kann am Gemeindeamt eine neue angefordert werden.

Laut NÖ Hundeabgabegesetz 1979 ist j e d e r abgabepflichtig, der im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält.

Der Erwerb eines Hundes ist binnen einem Monat durch den Hundehalter der Abgabenbehörde schriftlich anzuzeigen.

 

 

W I C H T I G !

  • Ihr Hund soll die Hundemarke ständig tragen, auch im Garten.
  • Sie ist sein "Ausweis".

  • Entläuft Ihr Hund mit Hundemarke, können Sie bei Auffindung oder Einlieferung Ihres Tieres in das Tierschutzhaus Wr. Neustadt umgehend verständigt werden.
    • Hunde ohne Marke dagegen gelten als "herrenlos" und müssen, falls sie ins Tierschutzhaus gebracht werden, warten, ob nach ihnen gefragt wird.
    • Auch ein braver Hund kann plötzlich zum Ausreisser werden wie z.B. durch Erschrecken bei Feuerwerk, Blitz und Donner oder in Läufigkeitszeiten, usw.
    • Übrigens: Hunde an der Kette zu halten ist bei uns gesetzlich verboten!

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