Heizungsanlagen

Die Anschaffung von:

Heizkessel mit erneuerbarer Energie (Pellets, Holzvergaser, Hackschnitzel)

werden mit 10 % der Anschaffungskosten max. aber € 300,- seitens der Gemeinde gefördert.

Voraussetzung für eine Föderung:
*) Das Vorhaben ist der Baubehörde gem. § 16 NÖ Bauordnung 2014 innerhalb von 4 Wochen nach Fertigstellung des Vorhabens schriftlich samt Unterlagen (Darstellung und Beschreibung, Kaminbefund, Ausführungsbestätigung eines Befugten) zu melden.
*) Rechnung der Lieferfirma
*) Zahlungsbestätigung

Zuständig

Formulare

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