Friedhofsgebühren

Für die Benützung des Gemeindefriedhofes werden eingehoben:     

1. Grabstellengebühren:  siehe Verordnung 

2. Erneuerungsgebühr: siehe Verordnung

3. Benützung der Leichenkammer:

Die Gebühr für die Benützung der Leichenhalle beträgt für jeden angefangenen Tag   €  20,--.

Datei herunterladen: PDFÄnderung Friedhofsgebührenordnung 2015

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