Feuerpolizei - Feuerbeschau

Die Brandsicherheit von Bauwerken wird

 a) in Wohnhäusern mit nicht mehr als 4 Hauptgeschossen sowie in Wohneinheiten sonstiger Bauwerke, die nur Wohnzwecken      dienen, alle 10 Jahre.

b) in allen übrigen Bauwerken alle 5 Jahre überprüft.

Zuständig

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