Entdecke Lanzenkirchen auch auf
Sie sind hier: Startseite > Bürgerservice > Gebühren
Auszug aus dem Strafregister:
Der Antrag auf eine Strafregisterbescheinigung (Bescheinigung über Verurteilungen) ist für alle Gemeindebürger, die in Lanzenkirchen ihren Hauptwohnsitz haben, am Gemeindeamt anzufordern.