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Wer sich als Hundehalterin oder Hundehalter einen Hund anschafft, hat das der Gemeinde unverzüglich zu melden!
Folgenden Angaben und Nachweise sind vorzuweisen:
Mit der verpflichtenden Meldung aller Hunde ab 1. Juni 2023 bei der Gemeinde ist für alle Hundehalter und Hundehalterinnen der Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme in der Höhe von 725.000 Euro pro Hund für Personen- und Sachschäden und der weitergehenden Verpflichtung der Aufrechterhaltung des Bestandes dieser Haftpflichtversicherung vorzulegen.
Für vor dem 1. Juni 2023 gehaltene Hunde ist der Nachweis der Haftpflichtversicherung bis spätestens 1. Juni 2025 der Gemeinde vorzulegen.
Außerdem möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass die Exkremente des Hundes, an öffentlichen Orten im Ortsbereich unverzüglich zu beseitigen und entsorgen sind.
08.04.2025 11:17