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Für die Benützung des Gemeindefriedhofes werden eingehoben:
1. Grabstellengebühren: siehe Verordnung
2. Erneuerungsgebühr: siehe Verordnung
3. Benützung der Leichenkammer:
Die Gebühr für die Benützung der Leichenhalle beträgt für jeden angefangenen Tag € 20,--.
Änderung Friedhofsgebührenordnung 2015
weitere Info - Friedhof